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Erscheinungsdatum: 15.02.2023
Jahrzehntelang haben Eltern- und Elterninitiativen gegen die Sonderschulpflicht und für den Schulbesuch von Kindern mit Behinderungen im Gemeinsamen Unterricht gekämpft. Ein „Elternwahlrecht“, wie viele Bundesländer es nach der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention eingeführt haben, klingt vielleicht gut, hat aber nichts mit der Umsetzung von Inklusion zu tun. Im Gegenteil. Ein Wahlrecht setzt die gleichwertige Ausstattung von allgemeiner Schule und Sonderschule voraus, die aber in keinem Bundesland gegeben ist. Es wird also zum „Schweinwahlrecht“, das den Erhalt von Sonderschulen sogar zementiert. Dies zeigen Volker Igstadt aus juristischer Sicht und Eva-Maria Thoms aus Elternperspektive.
Format: Quadrat 24 Seiten