Personalräte sind die gewählte Interessensvertretung der Beschäftigten. Sie sind aber nicht Tarifvertragspartei und deshalb auch nicht Arbeitskampfpartei. Die Mitglieder von Personalräten sind aber genauso Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wie alle anderen und haben die gleichen Rechte – einschließlich des Streikrechts.Was das im Detail bedeutet, soll im Folgenden dargestellt werden.
Aktualisierte Fassung, Februar 2011
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